Hilfe für die Ukraine

Hilfe für die Ukraine

Hier finden Sie eine Zusammenfassung über die Hilfen für die Ukraine auf einen Blick


Ankommen im Schwalm-Eder-Kreis-Lokale Informationen im PDF



Ukrainische Muttersprachlerinnen und Muttersprachler gesucht

 

Für ein möglichst unkompliziertes Ankommen der geflüchteten Menschen aus der Ukraine: Schwalm-Eder-Kreis sucht Sprachmittlerinnen und Sprachmittler, die bei Behördengängen unterstützen 

Der Schwalm-Eder-Kreis bereitet sich nicht nur mit Unterbringungsmöglichkeiten, sondern auch organisatorisch weiter mit Hochdruck auf die Ankunft größerer Gruppen geflüchteter Menschen aus der Ukraine vor. An erster Stelle steht dabei, das Ankommen der Schutzsuchenden zu organisieren. Dazu gehören unter anderem die Anmeldung in einem Einwohnermeldeamt der 27 Kommunen des Schwalm-Eder-Kreises sowie der anschließende Gang zur Ausländerbehörde des Landkreises.

Ein wichtiger Baustein für einen möglichst unkomplizierten Ablauf dieser notwendigen Behördengänge ist der Abbau von Sprachbarrieren. Aus diesem Grund sucht der Schwalm-Eder-Kreis ab sofort Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für mündliche und schriftliche Übersetzung für geflüchtete ukrainische Staatsangehörige. Gesucht werden ukrainische Muttersprachlerinnen und Muttersprachler mit guten Deutschkenntnissen in Wort und Schrift, aber auch deutsche Muttersprachler mit sehr guten Kenntnissen der englischen Sprache in Wort und Schrift. 

Ziel ist es, einen Pool von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern aufzubauen, die je nach Bedarf in den Einwohnermeldeämtern der Kommunen und in der Ausländerbehörde in Homberg/Efze zum Einsatz kommen. Aber auch über das amtliche Ankommen hinaus, wird es einen Bedarf an Sprachmitterlinnen und Sprachmittlern im Alltag geben. 

Interessierte können sich direkt über die Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de/ukrainehilfe bewerben. Für die Bewerbung ist ein Online-Formular bereitgestellt. Es wird eine Aufwandsentschädigung über einen Honorarvertrag pro Stunde gezahlt. 

Für Rückfragen steht Adriana Reitz unter der Telefonnummer 05681/775-227 oder per E-Mail an adriana.reitz@schwalm-eder-kreis.de zur Verfügung.


Ab sofort : Ukrainische Flüchtlinge im NVV kostenfrei unterwegs


Themenseite „Hilfe für die Ukraine“ mit einem Klick in ukrainischer Sprache
Der Schwalm-Eder-Kreis schafft auf 
www.schwalm-eder-kreis.de ein bilinguales Informationsangebot für Geflüchtete aus der Ukraine.  

Auf seiner Internetseite bietet der Schwalm-Eder-Kreis bereits seit Anfang März wichtige Informationen für Geflüchtete zum Ankommen im Landkreis an. Unter dem Menüpunkt „Hilfe für die Ukraine“ finden sowohl Menschen aus der Ukraine als auch alle Bürgerinnen und Bürger des Schwalm-Eder-Kreises, die Unterstützung leisten möchten, organisatorische Abläufe (Anlaufstellen Behörden etc.), Ansprechpartner auf Kreisebene und in den Städten und Gemeinden sowie auch Informationen zum Corona-Virus und zur Impfung. 

Ab sofort bietet der Landkreis die oben genannten Punkte auf seiner Themenseite „Hilfe für die Ukraine“ bilingual an. Mit einem Klick auf die kleine eingeklinkte ukrainische Landesflagge links über den Themenkacheln erhalten Ukrainerinnen und Ukrainer alle Informationen in ihrer Landessprache. Die Sonderseite kann nicht nur vollständig von deutscher Sprache auf ukrainische Sprache umgestellt werden, sondern bietet auch die Inhalte entsprechend für die Geflüchteten nach der Sprachumstellung inhaltlich optimiert an. Das dort aufgeführte Informationsangebot wird zudem stetig angepasst und nach Notwendigkeit erweitert. 

Der Direkt-Link zur Themenseite „Hilfe für die Ukraine“ lautet www.schwalm-eder-kreis.de/ukrainehilfe


Ärztliche Behandlungen - Behandlungsscheine


Hohe Anzahl an Anträgen: Landkreis bittet von Nachfragen bei Sozialverwaltung und Ausländerbehörde abzusehen

 

Durch die stetig steigende Zahl an geflüchteten Menschen, steigt auch die Zahl der Anträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die bei der Sozialverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises gestellt werden, sowie auch die Zahl der Anträge auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels in der Ausländerbehörde um ein Vielfaches. Der Schwalm-Eder-Kreis bittet um Verständnis, dass es infolgedessen zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.  

Die Zahl schutzsuchender Menschen aus der Ukraine im Schwalm-Eder-Kreis steigt täglich. Das Land Hessen hat die Landkreise informiert, dass auch in den kommenden Tagen und Wochen mit einem erhöhten Zuzug von geflüchteten Menschen zu rechnen ist und Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Hier hat der Schwalm-Eder-Kreis die notwendigen Maßnahmen bereits getroffen und sieben Sporthallen im Landkreis für eine kurzzeitige oder auch längerfristige Unterbringung aktiviert. Zudem hält der Schwalm-Eder-Kreis, auch dank der großen Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, ein breit angelegtes Wohnraumangebot vor. 

Neben der Unterbringung der Geflüchteten im Landkreis, sind der Gang zum Einwohnermeldeamt der jeweiligen Kommune und die Meldung bei der Ausländerbehörde des Schwalm-Eder-Kreises zentrale Bausteine des Ankommens der Ukrainerinnen und Ukrainer. Durch die deutlich ansteigenden Zahlen an Geflüchteten, die täglich den Landkreis erreichen, steigt auch die Zahl der gestellten Anträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der Sozialverwaltung und die Zahl der Anträge auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels in der Ausländerbehörde. 

Durch die hohe Anzahl an Anträgen kommt es trotz bereits erfolgter Personalverstärkung zu längeren Bearbeitungszeiten. Aus diesem Grund bittet der Schwalm-Eder-Kreis darum, von telefonischen Eingangs- und Sachstandsanfragen bei der Sozialverwaltung und auch der Ausländerbehörde abzusehen. Anhand der aktuellen Zahlen der zu bearbeitenden Anträge gehen die Sozialverwaltung und die Ausländerbehörde von einer Bearbeitungszeit von mindestens zwei bis drei Wochen aus. Bei steigenden Antragszahlen durch Geflüchtete kann sich dieser Zeitraum sogar noch verlängern.  

Folgendes wird für die Antragsstellung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei der Sozialverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises benötigt: 

  • komplett ausgefüllter Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über die Stadt-/Gemeindeverwaltung mit Meldebescheinigung
  • Nachweis der Eröffnung eines Kontos (wenn vorhanden; ansonsten muss dieser nachgereicht werden, da sonst die Anweisung der Leistung nur über Schecks erfolgen kann, was die Auszahlung weiter verzögert und verkompliziert)
  • Mietbescheinigung (wenn private Wohnung angemietet wurde) 

Weitere Informationen zu Hilfsangeboten und -gesuchen gibt es auch auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises. Der Direkt-Link zur Themenseite „Hilfe für die Ukraine“ lautet www.schwalm-eder-kreis.de/ukrainehilfe