Amtliche Bekanntmachung 18.11.2021

Amtliche Bekanntmachung zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2018

1. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Jesberg für das Jahr 2018


Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. I S. 618), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Jesberg am 05.02.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:


§ 1 
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  4.911.507,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 4.829.612,00 EUR

mit einem Überschuss von 81.895,00 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  2.050,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 EUR

mit einem Überschuss von 2.050,00 EUR

mit einem Überschuss von 83.945,00 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 374.868,28 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  636.200,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 944.500,00 EUR

mit einem Saldo von - 308.300,00 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 308.300,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 360.000,00 EUR

mit einem Saldo von -51.700,00 EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss

des Haushaltsjahres von 14.868,28 EUR

festgesetzt.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite deren Aufnahme im Jahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 306.000 € festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000,00 EUR erhöht.

§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  400 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 400 v.H.

§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Jesberg, den 06.02.2018 

Der Gemeindevorstand
Manz, Bürgermeister


2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat
Des Schwalm-Eder-Kreises
- 30.26 – 33 d 02 -
34576 Homberg (Efze), 05.01.2021

Genehmigung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Jesberg für das Haushaltsjahr 2018

Hiermit erteile ich gemäß § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), die Genehmigung

1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Jesberg für das Haushaltsjahr festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 306.000,00 € - in Worten: Dreihundertsechstausend Euro -

Gem. § 103 Abs. 2 HGO:

2. zur Aufnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von 4.000.000,00 € nur zu einem Teilbetrag in Höhe von 1.200.000 € - in Worten: Eine Million zweihunderttausend Euro - Gem. § 105 Abs. 2 HGO.

Für den Restbetrag in Höhe von 2.800.000,00 € wird die Genehmigung versagt.

gez. Becker, Landrat

Der Haushaltsplan wird wegen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schließung des Rathauses nicht öffentlich ausgelegt (laut Hinweisen zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 30. März 2020).

Stattdessen wird der Haushaltsplan auf der offiziellen Webseite der Gemeinde Jesberg unter www.gemeinde-jesberg.de veröffentlicht.

Jesberg, den 18.01.2021

Der Gemeindevorstand
Heiko Manz, Bürgermeister