Soziale Mietwohnraumförderung — neue Richtlinie Mietwohnungsneubau für Haushalte mit geringem Einkommen und Modernisierung von Mietwohnungen. Anmeldung von Bauvorhaben für eine Förderung im Programmjahr 2023

die erheblich gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten stellen die Woh­nungswirtschaft vor große Herausforderungen. Zur Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum sind die Konditionen zur sozialen Mietwohnraumförderung verbessert worden.

Gefördert werden der Mietwohnungsneubau (für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen sowie Haushalte von Studierenden und Auszubildenden) und die Modernisierung von Mietwohnungen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der als Anlage beigefügten Richt­linie vom 10. Mai 2023.

An der Richtlinie zur sozialen Mietwohnraumförderung wurden im We­sentlichen folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Die Darlehensbeträge und Finanzierungszuschüsse für den Neu­bau von Sozialwohnungen werden um durchschnittlich rund 30 % erhöht. Die Darlehen bleiben weiterhin zinslos.
  1. Es wird eine weitere Grundstückswertstufe ab 600 Euro eingeführt; gleichzeitig werden die Stufen von bisher acht auf fünf redu­ziert.
  1. Der bislang als Darlehen gewährte Passivhauszuschlag (ab sofort Effizienzhaus-40-Zuschlag) in Höhe von 150 Euro pro Quadratme­ter Wohnfläche wird durch Umwandlung in einen reinen Zuschuss aufgewertet.
  1. Im Rahmen der Förderung studentischen Wohnraums kann nun auch Wohnraum für Auszubildende gefördert werden.
  1. Das Zusatzdarlehen für den Einbau eines Aufzugs wird von 3.000 Euro auf 3.500 Euro je geförderter Wohnung angehoben, das Maximaldarlehen von 40.000 Euro auf 45.000 Euro pro Aufzug.
  1. Das Zusatzdarlehen für Modellprojekte wird auf 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche verdoppelt.
  1. In der Modernisierungsförderung wird der Finanzierungszuschuss von 20 auf 30 % der Darlehenssumme erhöht und im Gegenzug die Darlehenssumme von 80 auf 75 % der anerkannten Moderni­sierungsausgaben gesenkt, um nicht in die Überförderung zu kommen. Zudem wird die energetische Sanierung erstmals um­fassend förderfähig.
  1. Der Finanzierungszuschuss wird künftig in gleichen Raten wie das Förderdarlehen ausgezahlt und nicht erst mit dessen letzter Rate nach Gesamtfertigstellung, wodurch der Vorfinanzierungsbedarf für die Investoren entfällt.
  1. Der verlangte Mietabschlag gegenüber der ortsüblichen Ver­gleichsmiete wird um jeweils 5 Prozentpunkte in der gesamten Neubauförderung erhöht (von 20 auf 25 % bei geringen Einkom­men bzw. von 15 auf 20 % bei mittleren Einkommen und Wohnen für Studierende und Auszubildende), um auch die Interessen der Mieterseite zu berücksichtigen.

Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung bis spätestens 01. September 2023 an uns zu übersenden. 

Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.