Anpassung der Umsatzsteuer im Bereich der Wasserversorgung

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Jesberg gibt bekannt, dass vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gemäß § 26 Abs. 3 (WVS) die Gebühr pro Kubikmeter Frischwasser von 2,25 € (brutto) auf 2,21 € Bruttopreis (2,10 netto + 5% Umsatzsteuer) gesenkt wird.

Eine Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) zum 01.07.2020 ist nicht notwendig laut Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums vom 10.06.2020 an die Preisbehörden der Länder. Es greift die Ausnahmevorschrift des § 9 Abs. 2 PAngV. Damit genügt es für die Einhaltung der Vorgaben des PAngV, dass die Gemeinde Jesberg zum 01.07.2020 auf den vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 geltenden niedrigeren Umsatzsteuersatz und den Gesamtpreis der Wasserlieferung hinweist.

Die bisher ergangenen Bescheide behalten ihre Bestandskraft. Die durch die Umsatzsteuersenkung zu viel entrichtete Gebühr in Höhe von durchschnittlich 3,00 - 4,00 € wird mit der Jahresrechnung zum Ende des Jahres verrechnet und ggfls. gutgeschrieben.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Jesberg                                                                           Jesberg, den 29.06.2020

Heiko Manz
Bürgermeister