Achtung: Abkochgebot für Trinkwasser

Bei den turnusmäßigen Probenentnahme wurde eine Verunreinigung festgestellt. Betroffen ist der Ortsteil Densberg. Hier gilt bis auf weiteres ein Abkochgebot für Trinkwasser.

Um die gesamte Leitung zu reinigen wird nun vorübergehend vorsorglich Chlor zur Desinfektion eingesetzt. Somit kann es dazu kommen, dass das Wasser leicht nach Chlor riechen wird.

Um verbleibende Risiken auszuschließen, werden die Bürger des betroffenen Ortsteils aufgefordert, das Wasser aus der Leitung vor dem Verzehr abzukochen, bis es nach erneuten Probenentnahme Entwarnung gibt.

Abgekocht werden muss alles Wasser,

- welches zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst,  Gemüse, Getränken oder
- anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird.
- Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln
- oder zum Zähneputzen verwendet wird.
- Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Per­sonen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.

Hinweis: Für Kranke oder Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr gelten ggf. über diese Empfehlung hinaus weitere Regeln, die beim behandelnden Arzt erfragt werden sollten.

Wir danken für ihr Verständnis

Jesberg, den 25.09.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Jesberg
Heiko Manz Bürgermeister