- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Wirtschaft & Gewerbe
- Freizeit & Tourismus
- Freizeit & Kultur
- Gäste
- Unterkünfte
- Ferienhaus & Ferienwohnung Sonja
- Ferienwohnung Burgblick & Treisbach
- Ferienwohnung Lang
- Ferienwohnung Bachmann
- Monteurzimmer Messirek
- Ferienwohnung Gartenglück
- Haus Kellerwald
- Forsthaus Hubertus
- Ferienwohnung "Auf der Pitsche"
- Ferienwohnung "Komfort-Zone"
- Ferienwohnung Landperle: helle Ferienwohnung mit Charme
- Ferienhaus Ursulinenhof – Hundshausen
- Monteurwohnung Feldmann
- Campingplatz Kellerwald
- Gastronomie
- Unterkünfte
- DGHs / Veranstaltungen
- Jesberger Produkte
Behinderung feststellen lassen
Leistungsbeschreibung
Das für den Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) stellt auf Antrag die Behinderung, den Grad der Behinderung und ggf. weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest.
Ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 50, kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Der Ausweis dient dem Nachweis der Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die schwerbehinderten Menschen zustehen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage

