Reklamationen nach Wechsel in der Abfallentsorgung

Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf eine zuverlässige und regelmäßige Dienstleistung bei der Einsammlung und Abholung des Mülls. Diese hat der Abfallzweckverband mit dem erforderlichen neuen Entsorgungsvertrag beauftragt und erwartet eine umgehende, vollständige Vertragserfüllung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Aus der Bevölkerung erreichen uns kritische Fragen, warum überhaupt diese Änderung vorgenommen wurde, die ursächlich für die Flut von Reklamationen ist. Deshalb einige Hintergrundinformationen: 

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Städte und Gemeinden für die Einsammlung und den Transport des Abfalls zuständig. Um diese Aufgabe zu erfüllen und die Kosten für die Bürgerschaft möglichst gering zu halten, haben sich alle 27 Städte und Gemeinden im Abfallzweckverband (ZVA), mit Unterstützung des Schwalm-Eder-Kreises zusammengeschlossen. Der Vorstand besteht aus allen Bürgermeistern und dem Landrat als gewählten Vorsitzenden.

Der Abfallzweckverband war gesetzlich verpflichtet, im Jahr 2021 die Biotonne einzuführen. Weiterhin sind die Einsammlungsverträge für Hausmüll und Altpapier zum 30.06.2021 ausgelaufen. Eine Verlängerung war nicht mehr zulässig. Es musste eine europaweite Ausschreibung der Leistungen erfolgen, die 2020 durchgeführt wurde. Den Zuschlag erhielt die Fa. RMG für sämtliche Abfallgefäße, wobei die Gelben Tonnen weiterhin im Auftrag der DSD-Systembetreiber geleert werden. 

Die Vielzahl der berechtigten Beschwerden zur schlechten Dienstleistung des Einsammlungsunternehmens RMG ist äußert ärgerlich und werden seitens der Unternehmensleitung vorrangig mit Anlaufproblemen begründet. Mit aller Kraft, dem Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge und mehr Personal aus anderen Niederlassungen will die Unternehmensführung die Probleme sukzessiv in den Griff bekommen. Neben einer dem Unternehmen bereits erteilten Rüge ist auch die Androhung der Ersatzvornahme, d.h. die Beauftragung eines anderen Unternehmens zu Lasten der RMG erfolgt. Mit der Beauftragung eines weiteren Unternehmens erwarten wir eine rasche Besserung der Lage, auch wenn das beauftragte Unternehmen auch noch etwas Vorlauf zur Vorbereitung benötigt.

Ferner sind folgende Hotlines eingerichtet, an die sich betroffene Bürger und Bürgerinnen wenden können, deren Müllgefäße nicht geleert werden. 

ZVA in Wabern, Tel. 05683/999038, E-Mail: Info@ZVA-SEK.de

RMG SEK@rmg-gmbh.de,Hotline-Tel. 05683/44 299 00 

In der momentan sehr angespannten Lage unterstützen uns die Städte und Gemeinden dankenswerter Weise in den o.a. Hotlines. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen alle Reklamationen entgegen und leiten sie an das beauftragte Unternehmen weiter. Wir bitten um Verständnis, dass die Bauhöfe der Städte und Gemeinden nicht die Aufgaben des Müllentsorgers übernehmen und schnell für Abhilfe sorgen können.

Sie können versichert sein, dass wir alles dafür tun, alle Probleme schnellstmöglich zu lösen. 

Wabern, im Juli 2021

Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis