🐔 Geflügelpest – Aufhebung der Maßnahmen im Schwalm-Eder-Kreis 

Mit Allgemeinverfügung des Landrats des Schwalm-Eder-Kreises vom 06.01.2026 wurden folgende Maßnahmen aufgehoben:

Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet
Verbot des Verbringens von Geflügel zu Veranstaltungen
Verbot der Durchführung von Geflügelveranstaltungen

Die bisherige Allgemeinverfügung vom 30.10.2025 ist damit außer Kraft gesetzt.

📄 Die vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises (www.schwalm-eder-kreis.de) sowie bei der Veterinärverwaltung einsehbar.