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🐔 Geflügelpest – Aufhebung der Maßnahmen im Schwalm-Eder-Kreis
Mit Allgemeinverfügung des Landrats des Schwalm-Eder-Kreises vom 06.01.2026 wurden folgende Maßnahmen aufgehoben:
✅ Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet
✅ Verbot des Verbringens von Geflügel zu Veranstaltungen
✅ Verbot der Durchführung von Geflügelveranstaltungen
Die bisherige Allgemeinverfügung vom 30.10.2025 ist damit außer Kraft gesetzt.
📄 Die vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung ist auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises (www.schwalm-eder-kreis.de) sowie bei der Veterinärverwaltung einsehbar.

