Antragsfrist für Kulturförderung endet am 30.04.2024

Noch bis zum 30. April können Kulturschaffende, Vereine und Initiativen Anträge auf Förderung kultureller Projekte im und für den Schwalm-Eder-Kreis bei der Kreisverwaltung stellen.

Zweimal im Jahr zum 30.04. und 31.10. können Anträge zur Förderung von kulturellen Projekten und Veranstaltungen eingereicht werden.

Seit 2020 verfügt der Schwalm-Eder-Kreis über eine neue kommunale Kulturförder-richtlinie. Ziel war und ist es, das breite, vor allem auch ehrenamtlich getragene Kultur-angebot im Landkreis in seiner Vielfalt fördern und unterstützen zu können.

 „Der Schwalm-Eder-Kreis hat kulturell einiges zu bieten und es freut mich sehr, dass wir auch in diesem Jahr die Möglichkeit haben das große Engagement der Kultur-schaffenden im Landkreis zu unterstützen“, so Marina Saurwein, Kultur- und Partnerschaftsbeauftragte des Schwalm-Eder-Kreises.

Projekte können in der Regel mit einer maximalen Fördersumme von 1.000 Euro gefördert werden. Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich.

Den Link zum Antragsformular, weitere Informationen sowie die ausführliche Förder-richtlinie sind auf www.schwalm-eder-kreis.de/kultur zu finden. Für Rückfragen steht außerdem Marina Saurwein, Kultur- und Partnerschaftsbeauftragte des Landkreises, per Mail an marina.saurwein@schwalm-eder-kreis.de oder unter 05681/775-1547 zur Verfügung.