← Zurück zu Leistungen von A-Z

Lebenspartnerschaft - Aufhebung

Leistungsbeschreibung

Eine Lebenspartnerschaft kann vom Gericht unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden.

Für die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin bzw. an einen Rechtsanwalt. Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner benötigt keine rechtsanwaltliche Vertretung, wenn sie oder er der Aufhebung zustimmt und selbst keine Anträge stellen will.

Im gerichtlichen Verfahren wird geprüft, ob einer der Aufhebungsgründe vorliegt.

Rechtsgrundlage

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden nur technisch notwendige Cookies, damit die Website zuverlässig funktioniert. Für eingebundene externe Inhalte (z. B. Karten oder Videos) können zusätzlich Cookies externer Anbieter gesetzt werden, wenn Sie diese aktivieren.

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden nur technisch notwendige Cookies, damit die Website zuverlässig funktioniert. Für eingebundene externe Inhalte (z. B. Karten oder Videos) können zusätzlich Cookies externer Anbieter gesetzt werden, wenn Sie diese aktivieren.

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert.