Die Gemeinde Jesberg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie dem Hessischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG) barrierefrei zu gestalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
[PLATZHALTER: Bitte eintragen, ob die Website nach einer tatsächlich durchgeführten Prüfung als "vollständig vereinbar", "teilweise vereinbar" oder "nicht vereinbar" mit den Anforderungen der EN 301 549 bzw. WCAG 2.1 Stufe AA eingestuft wird. Ohne eine solche Prüfung darf hier keine Konformität behauptet werden.]
Nicht barrierefreie Inhalte
[PLATZHALTER: Falls bekannt, hier konkrete nicht barrierefreie Inhalte auflisten (z. B. bestimmte PDF-Dokumente, eingebettete Formulare, Altbestand aus der Migration) und jeweils benennen, warum sie (noch) nicht barrierefrei sind und bis wann eine Behebung geplant ist. Falls keine Prüfung stattgefunden hat: "Es wurde bisher keine systematische Prüfung auf Barrierefreiheit durchgeführt."]
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am [PLATZHALTER: Datum] erstellt. [PLATZHALTER: Grundlage der Bewertung, z. B. Selbstbewertung durch die Gemeindeverwaltung oder externe Prüfung durch ...].
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns Barrieren mitteilen oder benötigen Inhalte in einer barrierefreien Form? Wenden Sie sich an:
Gemeinde Jesberg
Frankfurter Straße 1
34632 Jesberg
Telefon: +49 6695 9601-0
E-Mail: gemeindeverwaltung@gemeinde-jesberg.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach einer Beschwerde bei der oben genannten Kontaktstelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden:
[PLATZHALTER: Aktuelle Bezeichnung, Adresse und Kontaktdaten der fuer Hessen zustaendigen Schlichtungsstelle nach dem HessBGG eintragen und vor Veroeffentlichung bei der zustaendigen Landesstelle verifizieren.]