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Amtliche Bekanntmachung über die 4. Änderung der Hauptsatzung vom 16.09.2024

Satzung Text


Auf Grund der §§ 5, 6, 7 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005, GVBl. I S. 142, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023,
(GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Jesberg am 16.09.2024 folgende vierte Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Beträge in § 1 (Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben an den Gemeindevorstand) Abs. 3 werden wie folgt geändert:

3.            Erwerb, Tausch, Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie die Rückabwicklung von Grundstücks-                     kaufverträgen bis zu einem Betrag von 35.000,00 € (alt: 20.000,00 €)

4.            Entscheidung, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, bis zu einem Betrag von 25.000,00 € im Einzelfall                                   (alt: 15.000,00 €)

5.            Vergabe von Planungsaufträgen an Architekten und Ingenieure bis zu einem Betrag von 15.000,00 € im                               Einzelfall (alt: 10.000,00 €)

6.            Entscheidung über den Abschluss von Werkverträgen und über gemeindliche Baumaßnahmen bis zu einem                     Betrag von 35.000,00 € im Einzelfall (alt: 25.000,00 €)

Artikel 2

Diese vierte Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Jesberg tritt mit Vollendung der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Jesberg, den 14.10.2024                                                                              Der Gemeindevorstand
                                                                                                                         der Gemeinde Jesberg

                                                               (D.S.)

                                                                                                                              Heiko Manz
                                                                                                                              Bürgermeister

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