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🐔🚨 Geflügelpest: Aufstallpflicht im Schwalm-Eder-Kreis bleibt bestehen

🐔🚨 Geflügelpest: Aufstallpflicht im Schwalm-Eder-Kreis bleibt bestehen Der Schwalm-Eder-Kreis verlängert die Aufstallpflicht für Geflügel. Grund sind weiterhin regelmäßige Virusnachweise bei Wildvögeln im gesamten Kreisgebiet und eine hohe Gefährdungslage für Geflügelbetriebe. 🔍 Lageeinschätzung: • Wöchentlich mehrere positiv getestete Wildvögel • Virus zirkuliert weiter im Kreisgebiet • FLI stuft Risiko für Geflügelhaltungen weiterhin als hoch ein • Hohe Geflügeldichte und viele Großbetriebe erhöhen das Risiko einer schnellen Ausbreitung Die Allgemeinverfügung vom 30. Oktober 2025 bleibt daher in Kraft. ➡️ Neue Bewertung der Situation: Woche vor Weihnachten Die bisherigen Maßnahmen – besonders die Aufstallpflicht und Biosicherheitsregeln – haben bislang einen Ausbruch in Geflügelhaltungen verhindern können. Das Veterinäramt beobachtet die Lage weiter und informiert fortlaufend. ℹ️ Weitere Infos zu Geflügelpest, ASP und Blauzungenkrankheit gibt es auf der Website des Schwalm-Eder-Kreises.
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