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Steuerverwaltungen
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt die Gemeinde Jesberg, soweit vertretbar, auch Steuern und Gebühren.
Während die zur Erhebung der Steuern erforderlichen Steuersätze jährlich in der Haushaltsatzung festgesetzt werden, ergeben sich die zu berechnenden Gebühren aus der jeweiligen Gebührensatzung der Gemeinde Jesberg.
Folgende Benutzungsgebühren werden zur Zeit erhoben:
Wassergeld 1,76 €/pro cbm. incl. gesetzliche MwSt. und
Kanalgebühren 3,70 €/pro cbm entnommenes Frischwasser
Die Steuerhebesätze der Gemeinde Jesberg betragen derzeit:
Grundsteuer A 320 %
Grundsteuer B 270 %
Gewerbesteuer 300 %
Hundesteuer:
1.Hund 60,00 €
2.Hund 90,00 € und für jeden weiteren Hund 120,00 €.
Gemäß Grundsteuer- sowie Gewerbesteuergesetz in der jeweils gültigen Fassung sowie den Satzungen der Gemeinde Jesberg werden den Steuerpflichtigen jährlich Bescheide über die Höhe der zu entrichtenden Steuern übersandt.
Ausnahme: Sofern bei der Veranlagung von Grund-, Gewerbe- oder Hundesteuer keine Änderungen eintreten wird aus Kostengründen kein neuer Bescheid versandt. Es sind dann die im letzten Bescheid angegeben Raten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen zu entrichten.
Die Fälligkeiten der Steuern und Gebühren sind jeweils der 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines Jahres.
Konten der Gemeindekasse:
Kreissparkasse Schwalm Eder 171 000 193 (520 521 54)
Raiffeisenbank Borken 607 029 (520 613 03)
Postbank Frankfurt 21089-609 (500 100 60)
Im Interesse der Gleichbehandlung aller Steuer- und Abgabenpflichtigen werden rückständige Beträge gebührenpflichtig gemahnt.
Mahngebühren:
Lt. Vollstreckungskostenordnung zum Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetz v. 01. Mai 1994 betragen die Mahngebühren für Mahnungen:
bis zu 250 € einschließlich 6,00 €
bis zu 500 € einschließlich 11,00 €
bis zu 1.000 € einschließlich 17,00 €
bis zu 2.500 € einschließlich 25,00 €
bis zu 5.000 € einschließlich 42,00 € sowie für den Mehrbetrag für jede angefangenen 5.000 € 25,00 €
