Inhalt:
Standesamt
Bei einer Geburtsanzeige ist dem Standesbeamten eine Bescheinigung über die erfolgte Niederkunft, eine Namenserklärung sowie eine beglaubigte Ablichtung des Familienbuches (nicht des Stammbuches) vorzulegen bzw. bei einer nichtehelichen Geburt die Abstammungsurkunden der Eltern (oder nur der Mutter). Eine Geburt ist innerhalb einer Woche dem Standesbeamten anzuzeigen.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung vorzulegende Unterlagen:
zu erfragen bei dem Standesbeamten, Herrn Roth, 06695/960117.
Bei der Anzeige eines Sterbefalles ist der Leichenschauschein, bei ledig Verstorbenen eine Geburtsurkunde, bei Verheirateten eine Heiratsurkunde, bei Verwitweten zusätzlich eine Sterbeurkunde des Ehepartners vorzulegen. Ein Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt unverzüglich anzuzeigen.
Das Trauzimmer im Rathaus der Gemeinde Jesberg.
Im historischen Ambiente des Jesberger Maximilian-Schlösschens, umgeben von den Bildern der Prinzessinnen und des Schlossherrn, bietet das Standesamt Trauungen in diesen eindrucksvollen Räumlichkeiten an.
Das Maximilianschloss in Jesberg.
Der Saal des Schlosses, indem die Trauungen vorgenommen werden.
Die Standesbeamten der Gemeinde Jesberg.
