Inhalt:
Ordnungsamt
Gaststättenrecht und Gewerberecht
Was wird bei der Beantragung einer Gaststättenkonzession benötigt:
Ein Anmeldeformulare für die Ausschankgenehmigungen nach § 12 Gaststättengesetz sind bei Herrn Roth, Zimmer 4, Tel.: 0 66 95/96 01 17, erhältlich.
Straßenverkehr
Zuständig für die Anordnung von Straßensperrungen etc. ist an Gemeinde- und Kreisstraßen die Gemeinde Jesberg.
Für Bundes- und Landesstraßen ist der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises, Homberg (Efze), zuständig.
Anträge sind bei Herrn Roth, Zimmer Nr. 4, erhältlich.
