Inhalt:
Friedhöfe der Gemeinde Jesberg
"Unsere Friedhöfe mit ihren Zeichen der Anhänglichkeit und Treue sind eigentlich solche Versuche der Liebe, den anderen irgendwie festzuhalten, ihm noch ein Stück Leben zu geben. Und ein wenig lebt er ja auch wirklich noch in uns fort - nicht er selbst, aber etwas von ihm. Gott kann mehr festhalten - nicht nur Gedanken, Erinnerungen, Nachwirkungen, sondern einen jeden als ihn selbst."
Benedikt XVI.
Bilder der Hoffnung, Freiburg 1997
Die Gemeinde Jesberg unterhält folgende Friedhöfe:
- Jesberg
- Densberg
- Elnrode
- Hundshausen
- Reptich
- Strang
Die Friedhöfe dienen der Bestattung und der Pflege der Gräber im Andenken an die Verstorbenen.
Folgende Grabstätten stehen zur Verfügung:
- Doppelgrab
- Einzelgrab
- Kindergrab
- Urnengrab
- Anonymes Urnengrab
Für die Überlassung einer Wahlgrabstätte für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit gem. § 16 Abs. 1 Friedhofsordnung) werden folgende Gebühren erhoben:
| Für eine Grabstelle | 500,00 € |
| Für jede weitere Grabstelle | 500,00 € |
| Für ein Kindergrab bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 300,00 € |
| Für die Überlassung einer Urnengrabstätte werden je Grabstätte | 300,00 € erhoben. |
Ruhefristen:
| bis 1979 | = 40 Jahre |
| 1980 - 2000 | = 30 Jahre |
| 2001 - | = 25 Jahre |
Nach Ablauf der o. g. Ruhefristen müssen die Grabstätten, ohne vorherige Aufforderung der Friedhofsverwaltung, von den Nutzungsberechtigten oder einem von ihnen beauftragten Unternehmen eingeebnet werden.
Es können auch alle Grabstätten, deren Ruhefrist 40 oder 30 Jahre beträgt, nach Ablauf von 25 Jahren eingeebnet werden.
Die Einebnung der Grabstätte ist bei der Friedhofsverwaltung anzuzeigen.
Grabmale und Grabeinfassungen:
Die Aufstellung von Grabmalen und Grabeinfassung darf erst nach schriftlicher Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung erfolgen. Der Antrag ist unter Vorlage von Zeichnungen in doppelter Ausfertigung im Maßstab 1:10 vorzulegen.
